ver.di-Position zum BStabG
Für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung – kein Kahlschlag zu Lasten von Versicherten und Beschäftigten
ver.di setzt sich für eine faire und ausgewogene Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Der mit dem Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) verbundene Paradigmenwechsel weg vom Bedarf, hin zu reinen Budgetvorgaben durch die Begrenzung der Kostensteigerungen auf die Grundlohnrate ignoriert die unterschiedlichen Entwicklungen der Kosten. Der Maßstab für die Gesundheitsversorgung muss jedoch der tatsächlich bestehende Versorgungsbedarf der Menschen in diesem Land sein. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat eine erhebliche soziale Schieflage. Die geplanten Leistungskürzungen und Ausgabenbegrenzungen würden vor allem zulasten von Versicherten Beschäftigten im Gesundheitswesen und der GKV gehen und viele Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden.
Gegen Kürzungen beim Krankengeld und weiteren Leistungen
Eine Absenkung des Krankgeldzahlbetrages von 70 auf 65 Prozent und die Deckelung der Bezugsdauer auf insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren und zusammengefasst für alle festgestellten Erkrankungen ist der falsche Weg. Krankheit ist bereits heute eines der größten Armutsrisiken. Das steht im Widerspruch zum sozialstaatlichen Anspruch, gesundheitliche Risiken solidarisch abzusichern. Auch eine Erhöhung der Zuzahlungen zu Medikamenten um 50 Prozent stellt für viele Versicherte eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung dar. Auch der Vorschlag, die Festzuschüsse für zahnärztliche Leistungen um 50 Prozent zu kürzen und Bonusregelungen zu verschlechtern, beinhaltet eine klassische Leistungskürzung und bedeutet für die Versicherten erheblich höhere Eigenanteile. Die Absenkung der Bonusregelungen schwächt zudem Anreize zur regelmäßigen Vorsorge. Das alles trifft insbesondere Haushalte mit einem geringen Einkommen. Gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher und finanzieller Unsicherheit sind diese zusätzlichen Belastungen verfehlt.
Versicherungsfremde Leistungen über Steuern finanzieren
Die Bundesregierung darf sich nicht länger ihrer finanziellen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung entziehen. Versicherungsfremde Leistungen für Empfänger*innen von Grundsicherung (rund 12 Milliarden Euro) sind aus dem Bundeshaushalt zu übernehmen. Heute werden die Kosten einseitig auf die gesetzlich Versicherten abgewälzt. Überfällig ist außerdem die Dynamisierung des Bundeszuschusses an die GKV, der seit 2017 unverändert bei 14,5 Mrd. Euro liegt.
Tarifsteigerungen müssen weiter refinanziert werden
Die Aufhebung der Tarifrefinanzierung in Krankenhäusern, Psychiatrie, ambulanter Pflege und Rehabilitation hätte fatale Folgen. Sie würde die Erfolge der letzten Jahre, Arbeit im Gesundheitswesen attraktiver zu machen, zunichtemachen. Der Druck, Tarifsteigerungen durch Personalabbau und Arbeitsverdichtung zu kompensieren, würde wieder zunehmen, mit direkten negativen Folgen für die Versorgungsqualität.
Die Regelung würde tarifgebundene Träger benachteiligen und setzt Anreize zur Tarifflucht. Sie widerspricht damit auch der politischen Verpflichtung, Tarifbindung entsprechend der EU-Mindestlohnrichtlinie zu stärken und ist deshalb auch unionsrechtlich bedenklich. Insgesamt drohte eine systematische Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und eine weitere Destabilisierung der Versorgung durch weiter steigenden Fachkräftemangel. Deshalb fordert ver.di nachdrücklich, die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen beizubehalten.
Begrenzung des Pflegebudgets gefährdet die Sicherheit der Patient*innen und belastet das Personal
Aufgrund des gefährlichen Personalmangels wurde 2020 das Pflegebudget eingeführt, um den ökonomischen Druck auf die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern durch Ausgliederung aus dem Fallpauschalensystem zu reduzieren. Mit der kostendeckenden Pflegepersonalkostenfinanzierung wurde der Teufelskreis aus personeller Unterbesetzung, Überlastung der Krankenhausbeschäftigten und Berufsflucht infolge der DRG-Einführung durchbrochen.
Die Deckelung der Pflegepersonalkosten inklusive zusätzlicher Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 würde das Ende der Selbstkostendeckung bedeuten – mit fatalen Folgen für die Patientensicherheit und die Belastung der Beschäftigten. Es droht eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Das Pflegebudget ist die finanzielle Grundlage einer bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessung und vollständigen Tarifrefinanzierung. Die „Stärkung der Pflege“ ist mitnichten abgeschlossen: Eine verbindliche Umsetzung der Personalbemessung (PPR 2.0) fehlt weiterhin. Die bisherigen Personalzuwächse sind lediglich notwendiger Nachholbedarf – keine Überversorgung. Noch immer wird bei 15,2 Prozent aller Schichten im Krankenhaus noch nicht einmal die Pflegepersonaluntergrenze – die absolute rote Linie – eingehalten.
Einigkeit besteht darin, das Pflegebudget weiterzuentwickeln. Als verlässlicher Maßstab für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung und Steuerung des Pflegebudgets kann die PPR 2.0 dienen. Sie ermöglicht es, den jeweiligen Pflegepersonalbedarf systematisch abzubilden, welcher vollständig zu refinanzieren ist.
Einsparungen bei den Krankenhäusern gefährden die Versorgung
Angesichts der desaströsen wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser weitere Einsparungen zu forcieren, gefährdet die flächendeckende Versorgung und ist politisch unverantwortlich. Rund 70 Prozent aller Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Durch die Streichung der Meistbegünstigungsklausel, die Abschaffung der Tarifrefinanzierung und die Deckelung des Pflegebudgets würde sich die ökonomische Situation weiter verschlechtern, was zusätzlichen Einspardruck zulasten des Krankenhauspersonals zur Folge hätte und das Insolvenzrisiko weiter erhöhen würde.
Die Sparmaßnahmen laufen völlig konträr zu den Anstrengungen der Krankenhausreform und würden eine kalte Strukturreform bedingen. Notfallstrukturen würden wegbrechen, hauptsächlich im ländlichen Raum würde sich die Gesundheitsversorgung dramatisch verschlechtern und auch die Trägervielfalt wäre in Gefahr. Das wäre das Gegenteil von guter und verantwortungsvoller Gesundheitspolitik.
Zukunftsfähigkeit der Krankenkassen nicht aufs Spiel setzen
Die Kopplung der Verwaltungskosten der Krankenkassen an die Grundlohnrate führt faktisch zu einem harten Deckel für Vergütungssteigerungen der Verwaltungsangestellten – obwohl die Finanzkommission GKV selbst bestätigt, dass die Verwaltungskosten kein Kostentreiber sind: Die Nettoverwaltungsausgaben betragen nur 4 Prozent der GKV-Gesamtausgaben (13,3 Mrd. € in 2025). Die persönlichen Verwaltungsausgaben stiegen zwischen 2015 und 2025 nur um durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr – trotz 5,3 Prozent mehr Versicherten und 3 Prozent weniger Beschäftigten. Die sächlichen Verwaltungskosten (+4,0 Prozent p. a.) sind keine Verschwendung, sondern Folge von Digitalisierungspflichten und höheren Sicherheitsanforderungen. Künftige Lohnsteigerungen müssten durch Personalabbau und Verschlechterungen der Serviceleistungen für Versicherte kompensiert werden. Modernisierungsprojekte müssten gestrichen werden. Deshalb lehnt ver.di diese Begrenzung ab.